Polizei-News Iserlohn, 10.07.25: Kontrollaktion mit Fokus E-Scooter und Fahrräder in Fußgängerbereichen
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Iserlohn gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Polizei und Ordnungsamt haben am Mittwoch mit einem größeren Kräfteaufgebot in der Innenstadt kontrolliert. Besonders im Fokus waren E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen. Fahrradfahren ist in der Wermingser Straße nur außerhalb der Kern-Geschäftszeiten (zwischen 19 bis 10 Uhr) erlaubt. Die Polizei ahndete 13 Verstöße von Fahrrad- und 14 Verstöße von E-Scooter-Fahrern. In einem Fall ging es um die verbotene Handy-Nutzung. Bei zwei Scooter-Fahrern bestand der Verdacht, dass sie unter Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Sie mussten mitkommen zur Blutproben-Abnahme. Die Polizeibeamtinnen und -beamten waren zu Fuß, auf dem Motorrad und auf dem Fahrrad unterwegs.
Die Polizei erinnert daran, dass auch für E-Scooter Regeln gelten. Ab 14 Jahren dürfen sie ohne weitere Fahrerlaubnis genutzt werden. Allerdings besteht Versicherungspflicht. Wie beim Autofahren, so gilt auch auf dem E-Scooter oder Fahrrad: Hände weg vom Handy! Für ihre Nutzer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Gehwege oder Fußgängerzonen sind tabu, soweit nicht ausdrücklich Schilder eine andere Regelung vorsehen. Weitere Infos auf der Internet-Seite der Polizei unter https://polizei.nrw/e-scooter .
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Märkischer vom 10.07.2025 gegen 14:36 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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