Polizei News für Bremen, 19.06.2025: Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe / Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich
Ein Zollbetrug wurde aktuell von der Polizei in Bremen gemeldet. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen
führte am Montag. 16 Juni 2025 im Rahmen einer bundesweiten
risikoorientierte Schwerpunktprüfung in Bremen und Stade auf zwei
Baustellen verdachtsunabhängige Prüfungen zur Aufdeckung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch.
Beschäftigungsverhältnissen befragten.
Die Prüfungen wurden in Bremen durch Bedienstete der
Gewerbeaufsichtsämter Bremen und Hannover begleitet.
In Stade nahmen neben Bediensteten der BG Bau, des Ordnungsamtes und
der Ausländerbehörde des Landkreises auch zwei portugiesische
Behördenvertreter im Rahmen eines Programms der Europäischen
Arbeitsmarktbehörde (ELA - European Labour Authority) teil.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich an beiden Orten
insgesamt 11 Verdachtsfälle wegen möglicher Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz. In zwei Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen
aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.
"Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich
statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden,
wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob
Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben", erläutert Volker
von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort:
"Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu
Lasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor."
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den
Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen
sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche
Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und
Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den
Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art,
Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen
hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in
engem Informationsaustausch mit den verschiedenen
Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und
Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes
durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument
zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und
Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem
Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil
des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.
Schwerpunkte der Schwarzarbeitsüberprüfungen waren Bremen und Stade.
Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den Orten ist nicht
möglich.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bremen vom 19.06.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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