Polizei News für Bremen, 17.06.2025: Bundespolizei beschlagnahmt erneut verbotene Waffe am Bremer Flughafen

Ein Vergehen wurde aktuell von der Polizei in Bremen gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marijan Murat

Flughafen Bremen, 17.052025 / 08:50 Uhr

Erneut hat das Luftsicherheitskontrollpersonal bei der Handgepäckkontrolle am Bremer Flughafen nach dem Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände aufgefunden. Da ein mitgeführter und als Taschenlampe getarnter Elektroschocker unter das Waffengesetz fällt, hat die Bremer Bundespolizei ein Strafverfahren eingeleitet und den Elektroschocker beschlagnahmt.

Ein 53-Jähriger aus Bremen wollte am Dienstagmorgen von Bremen nach Izmir fliegen. Bei der Durchleuchtung seines Handgepäcks fanden die durch die Bundespolizeiinspektion Bremen beauftragte private Luftsicherheitskontrollkräfte im Handgepäck des Fluggastes neben einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 8,5 cm eine Taschenlampe mit verborgener Elektroschockfunktion. Beide Gegenstände dürfen - unabhängig von einer waffenrechtlichen Einstufung - nach dem Luftsicherheitsgesetz bei einer Flugreise nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Nach Aufnahme des Sachverhaltes durfte der Mann seine Reise nach Izmir ohne die Gegenstände antreten.

Auffällig ist, dass zuletzt im Rahmen von Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Bremen wiederholt als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgeräten festgestellt wurden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Gegenstände nicht nur im Handgepäck nichts zu suchen haben, sondern auch nach dem deutschen Waffenrecht grundsätzlich verboten sind. Die Feststellung derartiger Gegenstände hat immer ein Strafverfahren zur Folge. Auch der 53-Jährige wurde entsprechend nach dem Waffengesetz beanzeigt.

Die Bremer Bundespolizei weist ergänzend darauf hin, dass das Mitführen von jeglichen Waffen oder gefährlichen Gegenständen im Handgepäck untersagt ist. Das Gleiche gilt auch für sogenannte Anscheinswaffen wie beispielsweise Spielzeugwaffen oder Nachbildungen, die mit echten Waffen verwechselt werden können. Bitte machen Sie sich vor Ihrer Flugreise mit den geltenden Bestimmungen vertraut. Weitere Informationen dazu sind unter anderem auf www.bundespolizei.de in der Kategorie "Sicher auf Reisen" zu finden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Bremen vom 17.06.2025 gegen 11:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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