Zu einer bestehenden Hochwasserwarnung für das Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Schutter, Kinzig, Rench, Acher wurde am Samstag, den 23.12.2023 eine Entwarnung herausgegeben. Alle Hinweise der Vorsorgezentralen und wie die Situation sich momentan darstellt, lesen Sie ausführlich in diesem Artikel.
Deutschlands Binnengewässer, das heißt Flüsse und auch See, sowie Küstenregionen weisen häufig kritische Wasserstände und Risiken aufgrund von Wetterbedingungen und dem Klima auf. Auch in diesem Winter ergeben die Modellberechnungen der Hochwasserzentralen der Länder immer wieder Warnstufen durch Hochwasser. In der kalten Jahreszeit sind die Niederschlagsmengen - ob Regen oder Schnee - bekanntlich groß. So kann es vorallem bei schwankenden bzw. plötzlich steigenden Temperaturen auch in diesem Dezember zur Schneeschmelze und infolge dessen zu einem gravierenden Anstieg von Bächen und Flüssen kommen. Allen voran in den Gebirgsregionen und flussabwärts droht dann Hochwasser und Beschädigungen durch Überschwemmungen.
Hochwasser Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Schutter, Kinzig, Rench, Acher aktuell: Wann und wo gilt die Entwarnung?
Ereignis | Hochwasser-Entwarnung |
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Region | Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Schutter, Kinzig, Rench, Acher, Ortenaukreis, Landkreis Freudenstadt |
Gültig von | 23.12.2023, 07:00 Uhr |
Gültig bis | 23.12.2023, 07:59 Uhr |
Entwarnung! Amtliche Meldung der Hochwasserzentrale vom Samstag, 23. Dezember 2023
Für das Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Schutter, Kinzig, Rench, Acher wurde von HVZ Baden-Württemberg am 23.12.2023 um 07:23 Uhr eine Entwarnung veröffentlicht, die von Samstag, 23.12.2023 um 07:00 Uhr bis 07:59 Uhr am gleichen Tag gilt.
Die offizielle Meldung des Hochwasservorsorgedienstes lautet:
Im Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Schutter, Kinzig, Rench und Acher besteht gemäß Modellberechnung nur noch eine geringe Hochwassergefährdung.
Diese Hochwasser-Meldung bezieht sich auf die Landkreise Ortenaukreis und Freudenstadt.
Ortenaukreis und Landkreis Freudenstadt: Was müssen Betroffene bei Hochwasser beachten?
Wenn Sie Anlieger in unmittelbarer Nähe eines Gewässers in einer der betroffenen Regionen sind, nehmen Sie die amtlichen Hochwasserwarnungen ernst. Beachten Sie die offiziellen Mitteilungen und Vorhersagen der örtlichen Wetterdienste, Kommunen sowie der Feuerwehr. Verfolgen Sie vorallem die Situation in Ihrem Umkreis auf den Seiten der regionalen Hochwasserzentrale.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Meldungen des Hochwasserportals der Bundesländer (LHP) und wurde computergestützt generiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de