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Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt aktuell im März: Deutlicher Anstieg in der Arbeitslosenstatistik zum Vorjahr

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Freudenstadt ist im März auf 3,8 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Freudenstadt?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 20 Personen und damit 0,7 Prozent auf 2.738 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Freudenstadt im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 4,2 Prozent.

30 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 9 oder 1,1 Prozent auf insgesamt 822 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Freudenstadt niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt um 380 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 16,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,4 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 3,8 Prozent abweichen.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 4,6 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 3,5 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 10,4 Prozent. Männer waren im März etwas häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Freudenstadt beziehen Bürgergeld, nämlich 1.413 von insgesamt 2.738. Somit erhalten 51,6 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 4 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 0,3 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Freudenstadt Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im März im Landkreis Freudenstadt 4.513 Menschen Bürgergeld. Davon waren 3.007 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 81 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 1,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 160 Menschen höher, ein Plus von 6,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 59 Personen, was einem Zuwachs von 2 Prozent entspricht. Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 59 Personen und damit 2 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Zahl der Erwerbspersonen geteilt. Letztere umfassen alle Menschen, die bei Vollbeschäftigung arbeiten würden, also sowohl Arbeitslose als auch Angestellte und Selbstständige. Wären alle Menschen in einer Region arbeitslos, würde die Quote 100 Prozent betragen, hätten alle Arbeit.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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