Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt aktuell im Januar: Arbeitslosigkeit steigt um 6,0 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Freudenstadt ist im Januar auf 4,4 Prozent gestiegen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

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Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Foto) Suche
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt steigt
  • Trotzdem mehr Menschen ohne Job als vor einem Jahr
  • Nur rund jeder 26. Einwohner im Erwerbsalter erhält Bürgergeld

Der Arbeitsmarkt im Landkreis Freudenstadt ist in Bewegung. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als im 0.
Auch die Zahl der Bürgergeldempfänger ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Damit bezieht aktuell nur rund jeder sechsundzwanzigste Einwohner zwischen 15 und 66 Jahren diese Form der Sozialhilfe. Das sind deutlich mehr als Januar 2024.
Die wichtigsten Daten im Überblick

Art der DatenAktuellVeränd. VormonatVeränd. VorjahrQuote
Arbeitslose3.191+6,0 %+17,8 %4,4 %
Bürgergeldempfänger4.525+1,3 %+ 4,1 %3,8 %

Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).

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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Freudenstadt?

Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Landkreis Freudenstadt um 181 Personen und damit 6,0 Prozent auf 3.191 zu.

Arbeitslosenquote im Landkreis Freudenstadt im Januar 2025

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 4,4 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 4,6 Prozent.

30,8 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitslosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 37 oder 3,9 Prozent auf insgesamt 982 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Freudenstadt auch im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt um 483 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 17,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,6 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,8 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Freudenstadt besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 4,4 Prozent abweichen.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 5,5 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 3,4 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 10,8 Prozent. Männer waren im Januar etwas häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Von den 3.191 Arbeitslosen im Landkreis Freudenstadt beziehen 1.608 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 50,4 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 16 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 1,0 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wer erhält im Landkreis Freudenstadt Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im Januar im Landkreis Freudenstadt 4.525 Menschen Bürgergeld. Davon waren 3.031 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 54 Menschen, ein Anstieg um 1,2 Prozent. Gegenüber dem Januar vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 152 Menschen höher, ein Plus von 3,5 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 39 Personen, was einem Zuwachs von 1,3 Prozent entspricht. Gegenüber dem Januar des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 119 Personen und damit 4,1 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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