Corona-Pandemie: Urteil: Arzt durfte nicht selbst Corona-Impfstoff herstellen

Durfte ein Arzt aus Süddeutschland während der Corona-Pandemie einen eigenen Impfstoff herstellen und seinen Patienten verabreichen? Das Bundesverwaltungsgericht sagt: nein.

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Während der Corona-Pandemie ist einem Arzt zu Recht untersagt worden, auf eigene Faust einen Impfstoff für seine Patienten herzustellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. (Az.: 3 C 11.24) Das Verbot verstoße nicht gegen die ärztliche Therapiefreiheit und auch nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten

Der Mediziner hatte im Sommer 2021 beim Regierungspräsidium Karlsruhe angezeigt, dass er einen Impfstoff gegen das Coronavirus zur Anwendung bei seinen Patienten herstelle. Die Behörde untersagte ihm das. Der Arzt klagte dagegen, hatte aber weder vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe noch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Erfolg.

Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch die Revision des Arztes zurück. Mediziner, die ein Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten herstellen, dürften dabei nur Ausgangsstoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen, so das Bundesgericht. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Hersteller der Stoffe hätten angegeben, dass sie nur für Forschungszwecke und nicht für die Verwendung am Menschen bestimmt seien.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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