Nach der Pandemie: Vier Wirkstoffe für Long Covid künftig auf Kassenkosten

Die Corona-Krise ist vorbei, doch Langzeitfolgen machen Betroffenen noch schwer zu schaffen. Künftig bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen mehrere lindernde Arzneimittel.

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Behandlungen langwieriger Beeinträchtigungen nach Corona-Infektionen sind künftig auf Kassenkosten mit bestimmten Medikamenten möglich, die außerhalb ihrer eigentlichen Zulassung angewendet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen regelte dies für vier Wirkstoffe, wie das Gremium in Berlin mitteilte.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Das ist ein wichtiger Schritt und gibt Betroffenen Hoffnung auf eine bessere Therapie." Lange hätten Betroffene von Long Covid und Post Covid auf mehr Behandlungsoptionen gewartet. "Wir werden nicht nachlassen, um in der Forschung, Versorgung und Behandlung weitere Fortschritte zu erzielen."

Einsatz außerhalb der eigentlichen Zulassung

Auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden können künftig unter anderem zwei Wirkstoffe, die regulär zur Behandlung schwerer Depressionen zugelassen sind. Sie können bei Patienten mit Long Covid eingesetzt werden, um andauernde starke Erschöpfungszustände (Fatigue) oder kognitive Beeinträchtigungen wie eine verringerte Aufmerksamkeit zu behandeln, wie der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte.

Der Vorsitzende Josef Hecken sagte, Empfehlungen einer Expertengruppe seien nun schnell umgesetzt worden. Es bestehe aber weiter dringender Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu guten Therapiemöglichkeiten bei Long und Post Covid und dem Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Anwendungen außerhalb der Zulassung könnten nur eine "Behelfsoption" sein. Arzneimittel, die speziell für die Behandlung von Long und Post Covid zugelassen sind, gibt es den Angaben zufolge bisher nicht.

Unter Long Covid versteht man teils schwere Beschwerden wie Erschöpfung und Atemnot, die nach einer akuten Krankheitsphase von vier Wochen fortbestehen oder neu auftreten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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