Entscheidung aus Karlsruhe: Warken setzt auf andere rechtssichere Triage-Regelung

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz des Bundestags gekippt, das Patienten mit Behinderungen vor Benachteiligungen bei knappen Behandlungskapazitäten schützen sollte. Und nun?

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken setzt nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit gesetzlicher Vorgaben für die sogenannte Triage auf tragfähige andere Lösungen. "Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen für Betroffene und für Ärztinnen und Ärzte", sagte die CDU-Politikerin in Berlin mit Blick auf zulässige Prioritäten bei zu knappen Behandlungskapazitäten.

Die Schutzpflicht des Staates gegenüber der Bevölkerung gelte ohne jegliche Einschränkung auch für Menschen mit einer Behinderung, sagte Warken. Sie müsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden. "Dieser Pflicht werden und müssen wir gerecht werden." Die Bundesregierung werde daher zusammen mit den Ländern die notwendigen Schlüsse ziehen, denn sie hätten nach der Entscheidung des höchsten Gerichts die Regelungskompetenz.

Die Karlsruher Richter hatten ein 2022 vom Bundestag beschlossenes Gesetz für nichtig erklärt, dass die Zuteilung von Behandlungskapazitäten im Fall zu knapper Ressourcen regelt - damit sollten Benachteiligungen etwa wegen einer Behinderung oder hohen Alters ausgeschlossen werden.

Warken betonte mit Blick auf den Entscheid des Verfassungsgerichts zugleich, dass der Rechtsrahmen der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten nicht unangemessen eingeschränkt werden dürfe.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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