Lieferengpass bei CLONIDIN-RATIOPHARM 150: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Zuletzt wurde am 03.11.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CLONIDIN-RATIOPHARM 150 bezieht. Bereits am 09.09.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Africa Studio

Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn in ganz Europa sind die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für CLONIDIN-RATIOPHARM 150.

Details zum Lieferengpass beim Medikament CLONIDIN-RATIOPHARM 150

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von ratiopharm GmbH, im Zeitraum vom 04.09.2025 bis zum 12.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CLONIDIN-RATIOPHARM® 150 wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für CLONIDIN-RATIOPHARM® 150 teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

CLONIDIN-RATIOPHARM 150: Die Details zum Medikament

CLONIDIN-RATIOPHARM® 150 ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Clonidinhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Dieses Arzneimittel ist ein blutdrucksenkendes Arzneimittel.
  • Es wird angewendet bei allen Formen des krankhaft erhöhten Blutdrucks, sofern sie nicht durch einen Tumor des Nebennierenmarks (Phäochromozytom) bedingt sind.
MedikamentCLONIDIN-RATIOPHARM 150
Herstellerratiopharm GmbH
PZN09722746
WirkstoffClonidinhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum04.09.2025 bis 12.12.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 03.11.2025)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall CLONIDIN-RATIOPHARM 150 möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.11.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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