Lieferengpass bei XYLOCAIN GEL 2%: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Zuletzt wurde am 17.10.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament XYLOCAIN GEL 2% bezieht. Bereits am 09.07.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für XYLOCAIN GEL 2%.

Details zum Lieferengpass beim Medikament XYLOCAIN GEL 2%

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Aspen Germany GmbH, im Zeitraum vom 15.04.2025 bis zum 15.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für XYLOCAIN® GEL 2 % wird jedoch vom Bundesinstitut LIDOCAIN-GEL-2% - Einreichungsnummer: 0962816 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

XYLOCAIN GEL 2%: Die Details zum Medikament

XYLOCAIN® GEL 2 % ist ein Bewirkt eine vorübergehende, auf die Anwendungsfläche begrenzte Betäubung und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lidocainhydrochlorid-Monohydrat von Bedeutung.

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein Arzneimittel zur oberflächlichen Betäubung der Schleimhäute (Lokalanästhetikum).
  • Es wird zur örtlichen Betäubung von Schleimhäuten und als Gleitmittel angewendet, z. B. zur
    • Einführung eines Beatmungsrohres,
    • innerlichen Untersuchung mit einem Endoskop,
    • Einführung eines Katheters.
MedikamentXYLOCAIN GEL 2%
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN01138060
WirkstoffLidocainhydrochlorid-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum15.04.2025 bis 15.12.2025
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatLIDOCAIN-GEL-2% - Einreichungsnummer: 0962816
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

(Stand der Meldung: 17.10.2025)

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Ob es im Fall XYLOCAIN GEL 2% beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.10.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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