Lieferengpass bei ROVAMYCINE 1 500 000 I.E.: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Am 14.04.2025 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel ROVAMYCINE 1 500 000 I.E. Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Medikamentenengpässe werden zu einer zunehmenden Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ROVAMYCINE 1 500 000 I.E. ist aktuell betroffen.

Produktionsprobleme bei ROVAMYCINE 1 500 000 I.E.

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Teofarma s.r.l. für den Zeitraum vom 15.05.2025 bis zum 30.06.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ROVAMYCINE® 1 500 000 I.E. 375 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Selectomycin 750.000 I.E. - Einreichungsnummer: 2113035 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für ROVAMYCINE® 1 500 000 I.E. 375 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ROVAMYCINE 1 500 000 I.E.: Die Details zum Arzneimittel

ROVAMYCINE® 1 500 000 I.E. 375 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Spiramycin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Toxoplasmose, nicht näher bezeichnet
  • Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Staphylokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation
  • Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) sonstige Anomalie oder Schädigung des Fetus
  • Augenerkrankung durch Toxoplasmen
  • Sonstige akute Infektionen an mehreren Lokalisationen der oberen Atemwege

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel ist ein Antibiotikum und wird angewendet bei:
    • Staphylokokkeninfektionen nach vorheriger mikrobiologischer Austestung, wenn andere Antibiotika nicht wirksam sind.
    • Infektionen des Rachens, der Mandeln, der Bronchien und der Lunge, wenn andere Antibiotika nicht anwendbar sind.
    • Akuter Toxoplasmose, vor allem in der Frühschwangerschaft (Behandlungsbeginn vor der 20. Schwangerschaftswoche), sowie bei akuter Toxoplasmose der Augen, wenn andere Arzneimittel nicht angewendet werden können.
MedikamentROVAMYCINE 1 500 000 I.E.
HerstellerTEOFARMA S.R.L.
PZN08645877
WirkstoffSpiramycin
Gültigkeitszeitraum15.05.2025 bis 30.06.2025
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatSelectomycin 750.000 I.E. - Einreichungsnummer: 2113035
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

(Stand der Meldung: 14.04.2025)

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ROVAMYCINE 1 500 000 I.E. aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 14.04.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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