Lieferengpass bei NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1): Darum ist das Arzneimittel aktuell knapp

Zuletzt wurde am 05.05.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1) bezieht. Bereits am 07.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferprobleme bei Medikamenten werden zu einer steigenden Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1).

Produktionsprobleme bei NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1)

Für das Medikament vom Pharmazeuten UCB Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 05.05.2025 bis zum 06.06.2025 gültig. Kritisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Als Alternativpräparat für NEUPRO® 3 MG/24 H wird jedoch vom Bundesinstitut Neupro 3 mg/24 h transdermales Pflaster - OP(7x1) - Einreichungsnummer: 2705507 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für NEUPRO® 3 MG/24 H sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Verzögerung der Produktion".

NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1): Die Details zum Medikament

NEUPRO® 3 MG/24 H ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Rotigotin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Syndrom der unruhigen Beine [Restless-Legs-Syndrom]

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält Rotigotin und ist ein Pflaster zum Aufkleben auf die Haut. Es gehört zur Arzneimittelgruppe der so genannten Dopaminagonisten, welche eine bestimmte Art von Zellen stimulieren und an Dopaminrezeptoren im Gehirn binden.
  • Das Arzneimittel wird angewendet
    • zur symptomatischen Behandlung des Restless-Legs-Syndroms (RLS) bei Erwachsenen, einer Erkrankung, die durch einen unwiderstehlichen Drang, die Beine zu bewegen, gekennzeichnet ist.
MedikamentNEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1)
HerstellerUCB Pharma
PZN01699798
WirkstoffRotigotin
Gültigkeitszeitraum05.05.2025 bis 06.06.2025
relevant im Krankenhausja
AlternativpräparatNeupro 3 mg/24 h transdermales Pflaster - OP(7x1) - Einreichungsnummer: 2705507
Begründung für den LieferengpassProduktionsproblem

(Stand der Meldung: 05.05.2025)

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1) ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.05.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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