Lieferengpass bei NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1): Darum ist das Medikament aktuell knapp
Zuletzt wurde am 05.05.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1) bezieht. Bereits am 07.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1) ist aktuell betroffen.
Produktionsprobleme bei NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1)
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von UCB Pharma GmbH, im Zeitraum vom 05.05.2025 bis zum 06.06.2025 gültig. Bedenklich ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für NEUPRO® 3 MG/24 H wird jedoch vom Bundesinstitut Neupro 3 mg/24 h transdermales Pflaster - OP(7x1) - Einreichungsnummer: 2705507 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist dringend davon abzuraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für NEUPRO® 3 MG/24 H sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Verzögerung der Produktion".
NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1): Die Details zum Medikament
Bei NEUPRO® 3 MG/24 H handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Rotigotin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Syndrom der unruhigen Beine [Restless-Legs-Syndrom]
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält Rotigotin und ist ein Pflaster zum Aufkleben auf die Haut. Es gehört zur Arzneimittelgruppe der so genannten Dopaminagonisten, welche eine bestimmte Art von Zellen stimulieren und an Dopaminrezeptoren im Gehirn binden.
- Das Arzneimittel wird angewendet
- zur symptomatischen Behandlung des Restless-Legs-Syndroms (RLS) bei Erwachsenen, einer Erkrankung, die durch einen unwiderstehlichen Drang, die Beine zu bewegen, gekennzeichnet ist.
| Medikament | NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1) |
|---|---|
| Hersteller | UCB Pharma |
| PZN | 01699798 |
| Wirkstoff | Rotigotin |
| Gültigkeitszeitraum | 05.05.2025 bis 06.06.2025 |
| relevant im Krankenhaus | ja |
| Alternativpräparat | Neupro 3 mg/24 h transdermales Pflaster - OP(7x1) - Einreichungsnummer: 2705507 |
| Begründung für den Lieferengpass | Produktionsproblem |
(Stand der Meldung: 05.05.2025)
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Es ist unklar, ob im Fall NEUPRO 3 MG/24 H TRANSDERMALES PFLASTER - OP(84X1) der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.05.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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