Lieferengpass bei TIMONIL 400 RETARD: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 03.04.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel TIMONIL 400 RETARD weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 03.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch TIMONIL 400 RETARD ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament TIMONIL 400 RETARD

Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma Desitin Arzneimittel GmbH hat aktuell eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 28.02.2025 bis zum 28.05.2025. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für TIMONIL® 400 RETARD wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für TIMONIL® 400 RETARD teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "n.a".

TIMONIL 400 RETARD: Die Details zum Medikament

TIMONIL® 400 RETARD ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Carbamazepin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom
  • Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus: Mit neurologischen Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit komplexen fokalen Anfällen
  • Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
  • Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet
MedikamentTIMONIL 400 RETARD
HerstellerDesitin Arzneimittel GmbH
PZN08871711
WirkstoffCarbamazepin
Gültigkeitszeitraum28.02.2025 bis 28.05.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 03.04.2025)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall TIMONIL 400 RETARD aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.04.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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