Der gemeinnützige Verein Foodwatch hat die EU-Kommission aufgefordert, ein Verbot für den Süßstoff Aspartam zu erlassen. Die WHO hatte den Süßstoff bereits 2023 als potenziell krebserregend eingestuft. Nun soll die Politik handeln.

- Foodwatch will, dass die EU Aspartam verbietet
- Der Süßstoff ist in vielen alltäglichen Lebensmitteln enthalten
- Forscher sind sich uneinig darüber, wie gefährlich Aspartam ist
Der gemeinnützige Idealverein Foodwatch e.V. hat sich mit einer Petition an die EU-Kommission gewendet. Der Verein appelliert an Präsidentin Von der Leyen und die Ministerinnen und Minister, dem Süßstoff Aspartam die Zulassung zu entziehen. Die Kampagne hat gegenwärtig mehr als 16.000 Unterschriften. Bereits seit 2023 stuft auch die World Health Organisation (WHO) den Zuckerersatz als potenziell krebserregend ein. Doch bisher sah die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keinen Handlungsbedarf - die Studienlage sei bisher einfach unzureichend.
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In diesen Produkten ist Aspartam enthalten
Derzeit wird Aspartam noch in einer ganzen Reihe an Produkten verwendet: Cola Light, Cola Zero, Pepsi Light, Almdudler Zuckerfrei, fritz-kola Zuckerfrei, Mentos, Airwaves, Instant-Kaffees, Marmeladen, Fertiggerichte und viele weitere Lebensmittel enthalten Aspartam. Zudem ist Aspartam auch direkt als Süßstoff erhältlich. Dass Aspartam noch immer von vielen Herstellern genutzt wird, wirkt auf den ersten Blick erschreckend. Doch die EU-Kommission stützt ihre Position damit, dass die Studienlage derzeit einfach unzureichend ist. Es lässt sich bisher nicht abschließend beweisen, ob Aspartam tatsächlich krebserregend ist. Nur, weil etwas von der WHO als potenziell krebserregend eingestuft wird, muss das lange nicht heißen, dass es tatsächlich reale Schäden im menschlichen Körper hervorrufen kann, argumentiert die Kommission. Zudem heißt es nicht umsonst: "Die Dosis macht das Gift".
Ist Aspartam wirklich krebserregend?
Als "potenziell krebserregend" stuft die WHO etwa auch rotes Fleisch, Getränke über 65 Grad und Nachtarbeit ein. Sollte Aspartam allerdings nachweislich Krebs verursachen können, bricht die EU-Kommission mit der Zulassung ihre eigenen Regeln - sie müsste Aspartam laut EU-Recht sofort verbieten. Zudem kritisiert Foodwatch auch die eigenen Studien der EU. Diese würden erhebliche wissenschaftliche Mängel aufweisen, schreibt die Organisation in ihrem Appell. Zudem wird im Petitionsschreiben auch auf das Vorsorgeprinzip hingewiesen, das als zentraler Grundsatz zum Schutz der Gesundheit in der EU in ihren Gesetzen verankert ist. Laut ihren eigenen Vorschriften müsste die EU daher trotz Zweifel an der Gefahr, die von Aspartam ausgeht, ein Verbot aussprechen.
Studien zeigen, dass Aspartam allgemeine Gesundheit gefährdet
Abgesehen vom Krebs-Risiko ist Aspartam erwiesenermaßen in größeren Mengen ebenso schädlich wie Zucker, wenn nicht sogar schädlicher. Das bestätigen Studien, die sich mit dem generellen Gesundheitsrisiko des Süßstoffs auseinandergesetzt haben. So suggerieren einige Forschungspapiere, dass Aspartam unter anderem auch Einfluss auf Übergewicht, Insulintoleranz und die Mikrobiome von Lebewesen haben kann. Auch andere hormongesteuerte Prozesse wie Regelblutungen können verfrüht durch Aspartam ausgelöst werden. Zudem kann der Konsum Stimmungsschwankungen und Depressionen auslösen. Langfristig kann Aspartam sogar das Gehirn und die neuronalen Verbindungen beeinflussen und zu einer Degeneration von Lernfähigkeit und Erinnerungsvermögen führen. Bei Interesse, den Verbotsappell zu unterstützen, finden Sie die Petition hier.
Dieser Artikel wurde nach umfassender Recherche erstellt und ersetzt keinen ärztlichen Rat. Im Notfall sollten Sie immer einen Mediziner oder den Rettungsdienst um Hilfe bitten.
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Verwendete Quellen:
- Aspartam verbieten! (o.D.). FW DE. https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/aspartam-verbieten
- Aspartame hazard and risk assessment results released. (2023, 14. Juli). World Health Organization: WHO. https://www.who.int/news/item/14-07-2023-aspartame-hazard-and-risk-assessment-results-released
- Süßungsmittel: Mehrheit der Studien bestätigt keine Gesundheitsbeeinträchtigung - allerdings ist die Studienlage unzureichend: Stellungnahme Nr. 004/2023 des BfR vom 07. Februar 2023 (Bewertungsstand 23. September 2019). (2023). www.openagrar.de. https://doi.org/10.17590/20230207-070309
- Czarnecka, K., Pilarz, A., Rogut, A., Maj, P., Szymańska, J., Olejnik, Ł., & Szymański, P. (2021). Aspartame-True or False? Narrative Review of Safety Analysis of General Use in Products. Nutrients, 13(6), 1957. https://doi.org/10.3390/nu13061957
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