Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2025 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Arzneimittel VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G
Für das Medikament des Pharmazeuten Dermapharm AG (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 17.01.2025 bis zum 23.02.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G: Die Details zum Arzneimittel
Bei VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Triamcinolonacetonid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Sonstige Formen der Stomatitis
- Chronische Gingivitis
- Gingivostomatitis herpetica und Pharyngotonsillitis herpetica
Medikament | VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G |
---|---|
Hersteller | Dermapharm Aktiengesellschaft |
PZN | 01218882 |
Wirkstoff | Triamcinolonacetonid |
Gültigkeitszeitraum | 17.01.2025 bis 23.02.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall VOLON®A HAFTSALBE 1 MG/G aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Produktion nach Europa zurückzuverlagern. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 27.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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