Lieferengpass bei PROCAIN 1 % JENAPHARM: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen

Zuletzt wurde am 09.09.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament PROCAIN 1 % JENAPHARM bezieht. Bereits am 15.01.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Im Gesundheitswesen wachsen die Schwierigkeiten aufgrund von Medikamentenlieferengpässen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für PROCAIN 1 % JENAPHARM.

Details zum Lieferengpass beim Medikament PROCAIN 1 % JENAPHARM

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von mibe GmbH Arzneimittel und ist für den Zeitraum vom 10.01.2025 bis zum 31.08.2027 wirksam. Herausfordernd ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für PROCAIN 1% JENAPHARM® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

PROCAIN 1 % JENAPHARM: Die Details zum Medikament

PROCAIN 1% JENAPHARM® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Procainhydrochlorid von Bedeutung.

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Dies ist ein Arzneimittel zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetikum vom Estertyp).
  • Es wird angewendet zur örtlichen und regionalen Nervenblockade in der Schmerztherapie und im Rahmen neuraltherapeutischer Anwendungsprinzipien.
MedikamentPROCAIN 1 % JENAPHARM
Herstellermibe GmbH Arzneimittel
PZN04022576
WirkstoffProcainhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum10.01.2025 bis 31.08.2027
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

(Stand der Meldung: 09.09.2025)

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Ob es im Fall PROCAIN 1 % JENAPHARM beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 09.09.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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