Lieferengpass bei OCTADON P: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 06.03.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament OCTADON P weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Die Problematik von Lieferengpässen bei Medikamenten ist in Deutschland nicht neu, aber die Versorgungssituation hat sich in jüngster Zeit dramatisch verschlechtert. Eine steigende Zahl von Patienten ist gezwungen, auf wichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Behandlungsoptionen umzusteigen. Davon betroffen ist aktuell auch OCTADON P.

Probleme in der Produktion bei OCTADON P

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Cheplapharm Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 18.12.2024 bis zum 15.05.2025 in Kraft. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für OCTADON® P wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es wird dringend davon abgeraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

OCTADON P: Die Details zum Medikament

Bei OCTADON® P handelt es sich um ein Zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Coffein und Paracetamol von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Schmerz, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Wenn Sie sich nach drei Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
  • Das Arzneimittel ist ein Kombinationspräparat aus Paracetamol, einem schmerzstillenden, fiebersenkenden Arzneimittel (Analgetika und Antipyretika), und Coffein.
  • Das Präparat wird zur symptomatischen Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen angewendet.
MedikamentOCTADON P
HerstellerCheplapharm Arzneimittel GmbH
PZN04855023
WirkstoffeCoffein und Paracetamol
Gültigkeitszeitraum18.12.2024 bis 15.05.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

(Stand der Meldung: 06.03.2025)

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall OCTADON P unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 06.03.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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