Lieferengpass bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 02.05.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Das Gesundheitswesen sieht sich mit einer zunehmenden Herausforderung in Bezug auf Lieferengpässe bei Medikamenten konfrontiert. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN.

Details zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von neuraxpharm Arzneimittel GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 27.08.2024 bis zum 31.07.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit.

QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Medikament

Bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 150 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:

  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
  • Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
MedikamentQUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN
Herstellerneuraxpharm Arzneimittel GmbH
PZN12345827
WirkstoffQuetiapinfumarat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum27.08.2024 bis 31.07.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Sonstigen Hersteller

(Stand der Meldung: 02.05.2025)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 02.05.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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