Lieferengpass bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / vette91

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN: "Probleme beim Sonstigen Hersteller"

Die Benachrichtigung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma neuraxpharm Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 27.08.2024 bis zum 28.02.2026. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit.

QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel

Bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 150 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
  • Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
MedikamentQUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN
Herstellerneuraxpharm Arzneimittel GmbH
PZN12345827
WirkstoffQuetiapinfumarat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum27.08.2024 bis 28.02.2026
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Sonstigen Hersteller

(Stand der Meldung: 28.10.2025)

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Es ist unklar, ob im Fall QUETIAPIN-NEURAXPHARM 150 MG RETARDTABLETTEN der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 28.10.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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