Lieferengpass bei RISPERDAL CONSTA® 50 MG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament RISPERDAL CONSTA® 50 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch RISPERDAL CONSTA® 50 MG ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament RISPERDAL CONSTA® 50 MG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von JANSSEN-CILAG GmbH, im Zeitraum vom 21.11.2024 bis zum 30.04.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RISPERDAL CONSTA® 50 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Eingeschränke Lieferfähigkeit".
RISPERDAL CONSTA® 50 MG: Die Details zum Medikament
RISPERDAL CONSTA® 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Risperidon von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat gehört zu einer Klasse von Arzneimitteln, die 'Antipsychotika' genannt werden.
- Es wird als Erhaltungstherapie bei Schizophrenie angewendet, bei der Sie Dinge sehen, hören oder fühlen können, die nicht da sind, Dingen glauben können, die nicht wahr sind, oder sich ungewöhnlich misstrauisch oder verwirrt fühlen können.
- Das Arzneimittel ist bestimmt für Patienten, die derzeitig mit oralen Antipsychotika (z. B. Tabletten, Kapseln) behandelt werden.
- Es kann helfen, die Symptome Ihrer Erkrankung zu lindern und ein Wiederauftreten Ihrer Symptome zu verhindern.
| Medikament | RISPERDAL CONSTA® 50 MG |
|---|---|
| Hersteller | JANSSEN-CILAG GmbH |
| PZN | 02650096 |
| Wirkstoff | Risperidon |
| Gültigkeitszeitraum | 21.11.2024 bis 30.04.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall RISPERDAL CONSTA® 50 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 21.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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