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Lieferengpass bei VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Arzneimittel VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. (Foto) Suche
Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML.

Probleme in der Produktion bei VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML

Die Benachrichtigung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma Teva GmbH hat aktuell eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 17.11.2023. Herausfordernd ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Es ist nachdrücklich davon abzuraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML: Die Details zum Medikament

VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Vincristinsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
  • Bösartige Neubildung: Retina
  • Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung: Zerebellum
  • Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, nicht näher bezeichnet
MedikamentVINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML
HerstellerTEVA GmbH
PZN05505911
WirkstoffVincristinsulfat
Gültigkeitszeitraum23.09.2024 bis 31.01.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Da der Engpass im Fall VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 27.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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