Lieferengpass bei ZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 14.05.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament ZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für ZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML.

Produktionsprobleme bei ZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Viatris Healthcare GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 18.11.2024 bis zum 20.07.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ZOLEDRONSÄURE® MYLAN 4 MG/5 ML wird jedoch vom Bundesinstitut Zoledronsäure Mylan 4 mg/100 ml Infusionslösung - Einreichungsnummer: 2191789 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für ZOLEDRONSÄURE® MYLAN 4 MG/5 ML sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich.

ZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML: Die Details zum Medikament

ZOLEDRONSÄURE® MYLAN 4 MG/5 ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Zoledronsäure-Monohydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Knochenkrankheit, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Knochen und Gelenkknorpel
  • Sonstige Störungen des Kalziumstoffwechsels
MedikamentZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML
HerstellerMylan Pharmaceuticals Limited
PZN04125690
WirkstoffZoledronsäure-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum18.11.2024 bis 20.07.2025
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatZoledronsäure Mylan 4 mg/100 ml Infusionslösung - Einreichungsnummer: 2191789
Begründung für den LieferengpassProduktionsproblem

(Stand der Meldung: 14.05.2025)

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Da der Engpass im Fall ZOLEDRONSÄURE MYLAN 4 MG/5 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG - OP5ML möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 14.05.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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