Lieferengpass bei TIMO-COMOD 0,1%: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Am 17.04.2025 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament TIMO-COMOD 0,1% Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Die Problematik von Lieferengpässen bei Medikamenten ist in Deutschland nicht neu, aber die Versorgungssituation hat sich in jüngster Zeit dramatisch verschlechtert. Immer mehr Patienten sind gezwungen, auf lebenswichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Behandlungen umzusteigen. Davon betroffen ist aktuell auch TIMO-COMOD 0,1%.

Probleme in der Produktion bei TIMO-COMOD 0,1%

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von URSAPHARM Arzneimittel GmbH, im Zeitraum vom 17.04.2025 bis zum 30.06.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für TIMO-COMOD® 0,1% wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für TIMO-COMOD® 0,1% sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Endfreigabe" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

TIMO-COMOD 0,1%: Die Details zum Arzneimittel

TIMO-COMOD® 0,1% ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Timololmaleat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Glaukom (sekundär) nach sonstigen Affektionen des Auges
  • Glaukomverdacht
  • Primäres Weitwinkelglaukom
  • Angeborenes Glaukom
  • Glaukom, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel wird bei Erkrankungen des Auges angewendet, bei denen der Augeninnendruck gesenkt werden soll.
  • Es wird angewendet bei
    • erhöhtem Augeninnendruck (okuläre Hypertension)
    • grünem Star (chronisches Weitwinkelglaukom)
    • grünem Star nach Linsenentfernung (Aphakieglaukom)
    • kindlichem Glaukom, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht ausreichen.
MedikamentTIMO-COMOD 0,1%
HerstellerURSAPHARM Arzneimittel GmbH
PZN05460172
WirkstoffTimololmaleat
Gültigkeitszeitraum17.04.2025 bis 30.06.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme bei der Endfreigabe

(Stand der Meldung: 17.04.2025)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall TIMO-COMOD 0,1% aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.04.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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