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Lieferengpass bei AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Hexal AG und ist für den Zeitraum vom 07.02.2024 bis zum 03.05.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG: Die Details zum Medikament

Bei AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Azithromycin-Dihydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Gonokokkeninfektion des unteren Urogenitaltraktes ohne periurethralen Abszess oder Abszess der Glandulae urethrales
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydieninfektion des Urogenitaltraktes, nicht näher bezeichnet
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
  • Erysipel [Wundrose]
  • Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
MedikamentAZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN01038447
WirkstoffAzithromycin-Dihydrat
Gültigkeitszeitraum07.02.2024 bis 03.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall AZITHROMYCIN HEXAL® 500 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das übergeordnete Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zu verlagern. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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