Erstellt von Saskia Thieme - Uhr

Lieferengpass bei ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG bezieht. Bereits am 12.04.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. (Foto) Suche
Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von 1 A Pharma GmbH (D), bleibt für den Zeitraum vom 15.03.2024 bis zum 19.07.2024 aufrechterhalten. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG: Die Details zum Medikament

Bei ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Natriumalendronat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Alendronsäure gehört zur Gruppe der Bisphosphonate und ist ein Arzneimittel zur Behandlung der Osteoporose (Skeletterkrankung mit Verminderung der Knochenmasse und erhöhter Frakturanfälligkeit).
  • Das Präparat wird angewendet zur Behandlung der Osteoporose nach der Menopause (postmenopausale Osteoporose); Alendronsäure reduziert das Risiko für Wirbel- und Hüftfrakturen.
MedikamentALENDRONSAEURE 1A PHA70MG
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN09012677
WirkstoffNatriumalendronat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum15.03.2024 bis 19.07.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall ALENDRONSAEURE 1A PHA70MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 12.07.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

ths/roj/news.de

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