Lieferengpass bei LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 31.03.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ihr Arzt hat Ihnen ein Rezept ausgestellt, aber die Apotheke lehnt es mit einem traurigen Kopfschütteln ab? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN.
Details zum Lieferengpass beim Medikament LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 14.04.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN: Die Details zum Medikament
LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lamotrigin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
- Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
- Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
| Medikament | LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN |
|---|---|
| Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
| PZN | 05510906 |
| Wirkstoff | Lamotrigin |
| Gültigkeitszeitraum | 11.03.2024 bis 14.04.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
(Stand der Meldung: 31.03.2025)
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Verfügbarkeit und Ausblick
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall LAMOTRIGIN ARISTO 25 MG TABLETTEN ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 31.03.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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