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Lieferengpass bei ROXI ARISTO® 150 MG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament ROXI ARISTO® 150 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 30.01.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ROXI ARISTO® 150 MG ist aktuell betroffen.

Produktionsprobleme bei ROXI ARISTO® 150 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 30.01.2024 bis zum 30.12.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROXI ARISTO® 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Kapaztiätsprobleme".

ROXI ARISTO® 150 MG: Die Details zum Arzneimittel

Bei ROXI ARISTO® 150 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Roxithromycin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Legionellose mit Pneumonie
  • Chlamydieninfektion des Urogenitaltraktes, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
MedikamentROXI ARISTO® 150 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN02838440
WirkstoffRoxithromycin
Gültigkeitszeitraum30.01.2024 bis 30.12.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Lesen Sie auch bei uns: Lieferengpass bei BUPRENORPHIN-RATIOPHARM: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall ROXI ARISTO® 150 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 31.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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