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Lieferengpass bei TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von HORMOSAN Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 07.12.2023 bis zum 24.06.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG: Die Details zum Arzneimittel

TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Topiramat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
  • Migräne, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Topiramat gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die „Antiepileptika" genannt werden. Es wird angewendet:
    • zur alleinigen Behandlung der Epilepsie bei Erwachsenen und Kindern über 6 Jahren
    • mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der Epilepsie bei Erwachsenen und Kindern im Alter von 2 Jahren und älter
    • um Migränekopfschmerzen bei Erwachsenen vorzubeugen
MedikamentTOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG
HerstellerHormosan Pharma Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Geschäftsanschrift -
PZN05395664
WirkstoffTopiramat
Gültigkeitszeitraum07.12.2023 bis 24.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Verfügbarkeit und Ausblick

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall TOPIRAMAT HORMOSAN 25 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 21.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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