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Lieferengpass bei BETAVERT® N 16 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament BETAVERT® N 16 MG bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für BETAVERT® N 16 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament BETAVERT® N 16 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von HENNIG ARZNEIMITTEL GmbH & Co. KG (D) und ist für den Zeitraum vom 04.08.2023 bis zum 30.06.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BETAVERT® N 16 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

BETAVERT® N 16 MG: Die Details zum Medikament

Bei BETAVERT® N 16 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Betahistindihydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • MÉnière-Krankheit

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält Betahistin und gehört zu einer Gruppe von Medikamenten, die „Histaminanaloga" genannt werden.
  • Es wird angewendet bei Schwindelzuständen im Rahmen bestimmter Störungen des Gleichgewichtsapparates (Menière'scher Symptomenkomplex).
    • Zeichen hierfür beinhalten:
      • sich schwindelig fühlen (Vertigo) und sich krank fühlen oder krank sein (Übelkeit oder Erbrechen)
      • Ohrgeräusche (Tinnitus)
      • Hörverlust oder Schwierigkeiten beim Hören.
  • Das Arzneimittel unterstützt die Durchblutung Ihres Innenohres, damit wird dort der Druck gesenkt.
MedikamentBETAVERT® N 16 MG
HerstellerHennig Arzneimittel GmbH & Co KG
PZN06064768
WirkstoffBetahistindihydrochlorid
Gültigkeitszeitraum04.08.2023 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Es ist unklar, ob im Fall BETAVERT® N 16 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das vorrangige Ziel ist die Verlagerung der Produktion nach Europa. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 25.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

roj/news.de

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