Lieferengpass bei SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Africa Studio

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION.

Details zum Lieferengpass beim Medikament SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen 1 A Pharma GmbH (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 20.07.2023 bis zum 31.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Die Details zum Arzneimittel

SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Emphysem, nicht näher bezeichnet
MedikamentSALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN05391873
WirkstoffSalbutamolsulfat
Gültigkeitszeitraum20.07.2023 bis 31.12.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 13.12.2024)

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Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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