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Lieferengpass bei INFECTOMYCIN® 400 SAFT: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel INFECTOMYCIN® 400 SAFT weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. (Foto) Suche
Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch INFECTOMYCIN® 400 SAFT ist aktuell betroffen.

Erhöhte Nachfrage nach INFECTOMYCIN® 400 SAFT

Für das Medikament vom Hersteller INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 31.12.2024. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb schwierig zu bewältigen, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOMYCIN® 400 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für INFECTOMYCIN® 400 SAFT teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

INFECTOMYCIN® 400 SAFT: Die Details zum Medikament

Bei INFECTOMYCIN® 400 SAFT handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Erythromycinestolat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Erysipel [Wundrose]
  • Scharlach
  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
  • Legionellose mit Pneumonie
  • Chlamydienkonjunktivitis
  • Trachom, nicht näher bezeichnet
  • Diphtherie, nicht näher bezeichnet
MedikamentINFECTOMYCIN® 400 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN07507110
WirkstoffErythromycinestolat
Gültigkeitszeitraum01.12.2023 bis 31.12.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lesen Sie auch bei uns: Lieferengpass bei MUSE® 1000 ΜG: Aktuell ist dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall INFECTOMYCIN® 400 SAFT unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.02.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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