Lieferengpass bei CEFACLOR 500 1A PHARMA®: Aktuell ist dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Bereits im Jahr 2025 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament CEFACLOR 500 1A PHARMA® Lieferengpässe gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CEFACLOR 500 1A PHARMA® ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament CEFACLOR 500 1A PHARMA®
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von 1 A Pharma GmbH (D), bleibt für den Zeitraum vom 13.01.2025 bis zum 31.03.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR 500 1A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CEFACLOR 500 1A PHARMA®: Die Details zum Arzneimittel
Bei CEFACLOR 500 1A PHARMA® handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet
- Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
- Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
| Medikament | CEFACLOR 500 1A PHARMA® |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 00113738 |
| Wirkstoff | Cefaclor-Monohydrat |
| Gültigkeitszeitraum | 13.01.2025 bis 31.03.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CEFACLOR 500 1A PHARMA® ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Die darin formulierte Zielsetzung ist die Rückverlagerung der Produktion nach Europa. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 30.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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