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Lieferengpass bei AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA®: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA® weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA®.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA®: Das sind die Details

Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma 1 A Pharma GmbH (D) bleibt vorerst bis zum 17.11.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist ausdrücklich davon abzuraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA®: Die Details zum Arzneimittel

Bei AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA® handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Azithromycin-Dihydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydieninfektion des Urogenitaltraktes, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
  • Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
MedikamentAZITHROMYCIN 250 1A PHARMA®
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN07116987
WirkstoffAzithromycin-Dihydrat
Gültigkeitszeitraum27.03.2024 bis 03.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall AZITHROMYCIN 250 1A PHARMA® unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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