
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS.
Probleme in der Produktion bei AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, im Zeitraum vom 24.09.2024 bis zum 01.02.2025 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Es wird dringend davon abgeraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Aktuell kann ein technischer Defekt des Sprühkopfes nicht ausgeschlossen werden, es wurden mehrere Chargen zurückgerufen. Ware ist aktuell eingeschränkt lieferfähig.Als Alternative empfiehlt die Leitlinie bevorzugt inhalative Kortikosteroide oder Leukotrienrezeptor-Antagonisten in Kombination mit einem kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum. S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit Asthma 2023".
AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: Die Details zum Arzneimittel
Bei AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Natriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein entzündungshemmendes und atemwegserweiterndes Mittel.
- Es wird angewendet zur:
- symptomatischen Akutbehandlung plötzlich auftretender Atemnot (vor allem allergische Formen sowie solche, die durch Belastung, Stress oder Infekte ausgelöst werden).
- Hinweis: Eine längerfristige Behandlung soll symptomorientiert und nur in Verbindung mit einer entzündungshemmenden Dauertherapie erfolgen.
- gezielten Vorbeugung vor Anstrengungsasthma oder bei vorhersehbarem Allergenkontakt.
Medikament | AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS |
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Hersteller | Sanofi-Aventis Deutschland GmbH |
PZN | 00225443 |
Wirkstoffe | Natriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 24.09.2024 bis 01.02.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 22.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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