Lieferengpass bei AZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Zuletzt wurde am 11.04.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament AZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN bezieht. Bereits am 03.02.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch AZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament AZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Hexal AG für den Zeitraum vom 09.01.2025 bis zum 27.06.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZITHROMYCIN HEXAL® 200 MG/5 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

AZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN: Die Details zum Arzneimittel

AZITHROMYCIN HEXAL® 200 MG/5 ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Azithromycin-Dihydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydieninfektion des Urogenitaltraktes, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
  • Gonokokkeninfektion des unteren Urogenitaltraktes ohne periurethralen Abszess oder Abszess der Glandulae urethrales
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
MedikamentAZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN00101310
WirkstoffAzithromycin-Dihydrat
Gültigkeitszeitraum09.01.2025 bis 27.06.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 11.04.2025)

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Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall AZITHROMYCIN HEXAL 200 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.04.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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