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Lieferengpass bei INFECTOCILLIN® 400 SAFT: Darum ist das Medikament nach wie vor knapp

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOCILLIN® 400 SAFT bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für INFECTOCILLIN® 400 SAFT.

Erhöhte Nachfrage nach INFECTOCILLIN® 400 SAFT

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH, im Zeitraum vom 09.02.2023 bis zum 01.07.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb herausfordernd, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOCILLIN® 400 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Nachfrage auf Grund der Lieferunfähigkeit der Mitbewerber".

INFECTOCILLIN® 400 SAFT: Die Details zum Medikament

INFECTOCILLIN® 400 SAFT ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Phenoxymethylpenicillin-Kalium von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Unspezifische Lymphadenitis, nicht näher bezeichnet
  • Rheumatisches Fieber ohne Angabe einer Herzbeteiligung
  • Erysipel [Wundrose]
  • Scharlach
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Lymphangitis
MedikamentINFECTOCILLIN® 400 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN01831708
WirkstoffPhenoxymethylpenicillin-Kalium
Gültigkeitszeitraum09.02.2023 bis 01.07.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lesen Sie auch bei uns: Lieferengpass bei ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 18 MG HARTKAPSELN: Darum ist das Arzneimittel aktuell nicht verfügbar

Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall INFECTOCILLIN® 400 SAFT ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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