Lieferengpass bei AZUR COMPOSITUM: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament AZUR COMPOSITUM bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für AZUR COMPOSITUM.
Lieferengpass beim Medikament AZUR COMPOSITUM: Das sind die Details
Für das Medikament des Pharmazeuten Aristo Pharma GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 30.12.2026. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
AZUR COMPOSITUM: Die Details zum Medikament
Bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates
- Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Kopfschmerz
- Otalgie
- Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Migräne, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
- Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
| Medikament | AZUR COMPOSITUM |
|---|---|
| Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
| PZN | 06198931 |
| Wirkstoffe | Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol |
| Gültigkeitszeitraum | 16.08.2023 bis 30.12.2026 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
(Stand der Meldung: 27.08.2025)
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Es ist unklar, ob im Fall AZUR COMPOSITUM der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Übergeordnetes Ziel ist hierbei die Wiederverlagerung der Produktion nach Europa.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 27.08.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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