Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 04.09.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel ASPIRIN® I.V. 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für ASPIRIN® I.V. 500 MG.
Lieferprobleme beim Medikament ASPIRIN® I.V. 500 MG: Das sind die Details
Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma Bayer Vital GmbH GB Pharma hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 17.11.2023. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb bedenklich, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für ASPIRIN® I.V. 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für ASPIRIN® I.V. 500 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
ASPIRIN® I.V. 500 MG: Die Details zum Medikament
ASPIRIN® I.V. 500 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
- Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
- Akuter subendokardialer Myokardinfarkt
- Instabile Angina pectoris
- Migräne, nicht näher bezeichnet
- Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
- Akuter transmuraler Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation
Medikament | ASPIRIN® I.V. 500 MG |
---|---|
Hersteller | Bayer Vital GmbH |
PZN | 04324188 |
Wirkstoff | DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) |
Gültigkeitszeitraum | 04.01.2023 bis 30.06.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Ob es im Fall ASPIRIN® I.V. 500 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.09.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
ths/roj/news.de