Lieferengpass bei ASPIRIN I.V. 500 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Medikament ASPIRIN I.V. 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch ASPIRIN I.V. 500 MG.
Details zum Lieferengpass beim Medikament ASPIRIN I.V. 500 MG
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Bayer Vital GmbH GB Pharma, bleibt für den Zeitraum vom 04.01.2023 bis zum 30.06.2025 aufrechterhalten. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für ASPIRIN® I.V. 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für ASPIRIN® I.V. 500 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
ASPIRIN I.V. 500 MG: Die Details zum Medikament
ASPIRIN® I.V. 500 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Instabile Angina pectoris
- Migräne, nicht näher bezeichnet
- Akuter subendokardialer Myokardinfarkt
- Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
- Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
- Akuter transmuraler Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation
- Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
| Medikament | ASPIRIN I.V. 500 MG |
|---|---|
| Hersteller | Bayer Vital GmbH |
| PZN | 04324188 |
| Wirkstoff | DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) |
| Gültigkeitszeitraum | 04.01.2023 bis 30.06.2025 |
| relevant im Krankenhaus | ja |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
(Stand der Meldung: 04.09.2023)
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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall ASPIRIN I.V. 500 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.09.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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