Verkehr: Strengere Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen

Wer vom Elektroroller angefahren wird oder auf dem Gehweg über einen umgestürzten E-Scooter stolpert, bleibt nicht mehr auf seinen Behandlungskosten sitzen. Dafür soll eine Gesetzesänderung sorgen.

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Bei Unfällen mit Elektrorollern gelten künftig strengere Regeln für deren Vermieter. Der Bundestag hat am späten Abend eine Gesetzesänderung verabschiedet, durch die die Geschädigten leichter an Schadenersatz kommen sollen. "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden", erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat.

Drastischer Anstieg von Unfällen

Seit in Deutschland immer mehr E-Scooter unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen deutlich gestiegen: von rund 4.000 im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024. Bislang blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Die Gesetzesänderung betrifft aber nur "selbstbalancierende" Fahrzeuge wie Elektroroller und sogenannte Segways. Sitzrasenmäher sind damit ebenso von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile für Gehbehinderte.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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