Automobilindustrie: 27 Jahre Haft für Todesfahrer in Belgien

Sieben Tote, Dutzende Verletzte: 2022 raste ein Auto bei einer Karnevalsveranstaltung in Belgien in eine Menschenmenge. Jetzt wurde der Fahrer verurteilt.

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Der Monat Mai 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen mit sich, unter anderem zu Entlastungen für Autofahrer, steuerfreien Prämien und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst. (Foto) Suche
Der Monat Mai 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen mit sich, unter anderem zu Entlastungen für Autofahrer, steuerfreien Prämien und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst. Bild: Adobe Stock / Kadmy

Der Fahrer eines vor gut vier Jahren in Belgien in eine Menschenmenge gerasten Wagens ist zu 27 Jahren Haft verurteilt worden. Wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete, hatte ihn zuvor ein Gericht wegen der vorsätzlichen Tötung in sieben Fällen und versuchten Tötung in 79 Fällen schuldig gesprochen. Der Mann war im März 2022 bei einer Karnevalsveranstaltung in Strépy-Bracquegnies, etwa 40 Kilometer südwestlich von Brüssel, in eine Gruppe Menschen gefahren. Neben den Toten gab es auch Dutzende Verletzte. Gegen die Entscheidung kann noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht begründete das Strafmaß laut Belga mit der extremen Schwere der Tat. Der Angeklagte habe eine tiefe Verachtung für das menschliche Leben an den Tag gelegt und hätte ohne zu zögern sein Auto in die Menge gelenkt, in der sich auch Kinder befanden.

Zudem wurden die schwerwiegenden menschlichen Folgen der Tat berücksichtigt, sowohl für die Familien der Opfer als auch für die zahlreichen Verletzten. Auch die Persönlichkeit des Mannes habe eine Rolle gespielt, so Belga. Er sei als gefährlicher Fahrer beschrieben worden, der die Straße als seinen "Spielplatz" betrachtet habe.

Terroristischer Hintergrund wurde ausgeschlossen

Kurz nach dem Vorfall hatten Ermittler Belga zufolge festgestellt, dass der Fahrer angetrunken gewesen war. Der Alkoholwert lag demnach knapp über dem gesetzlichen Grenzwert. Der Mann soll sich darüber hinaus im Internet selbst als Raser bezeichnet haben. Behörden waren nicht von einem terroristischen Hintergrund ausgegangen.

Der Beifahrer des Mannes wurde zudem den Angaben zufolge wegen unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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