Blitzer in Oderwitz aktuell am Montag: Wo Sie am 08.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
"Fuß vom Gas" heißt es am 08.06.2026. Auch am heutigen Montag sollten sich alle Autofahrer in Oderwitz an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel auf news.de finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Oderwitz und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Oderwitz ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarfallen am 08.06.2026 in Oderwitz, Kreis Görlitz, Sachsen
Geblitzt wird 📍 auf der Hauptstraße, PLZ 02791 in Oberoderwitz. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.06.2026 um 11:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 08.06.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.06.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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