Mobile Blitzer in Sandau (Elbe) aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 09.06.2026

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 09.06.2026 zu schnell auf den Straßen von Sandau (Elbe) unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Sandau (Elbe) an diesem Dienstag in der Übersicht.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Sandau (Elbe) an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 09.06.2026, 12:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Sandau (Elbe), Kreis Stendal, Sachsen-Anhalt am 09.06.2026

Am 📍 Standort Jederitzer Straße, PLZ 39524 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.06.2026 um 11:48 Uhr.

(Stand von: 09.06.2026, 12:47 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.06.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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