Verboten im Straßenverkehr: Vorsicht - diese Kfz-Lackierungen können zu Bußgeldern führen

Wer sein altes Auto etwas aufpimpen möchte, der greift gerne mal zu einem cooleren Lack oder einer Folierung. Hierzulande gibt es bei der Farbwahl jedoch einiges zu beachten - denn wer falsch wählt, kassiert hohe Bußgelder.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Wer den Lack seines Wagens seit Kauf unverändert beibehalten hat, hat nichts zu befürchten. (Foto) Suche
Wer den Lack seines Wagens seit Kauf unverändert beibehalten hat, hat nichts zu befürchten. Bild: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
  • Die Farbe von Kraftfahrzeugen kann in Deutschland beliebig variieren
  • Aber: In einigen Fällen sind bestimmte Lackierungen oder Folierungen nicht zulässig
  • Besonders andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigende Farben sind streng verboten

Ob glänzendes Chrom, tiefschwarzer Lack oder ein Neon-Look wie aus "Need for Speed": Beim Styling von Autos greifen auch hierzulande viele Besitzer gerne zu eher unkonventionellen und auffälligen Designs. Allerdings kann das auch zu Problemen führen: Wer zu sehr übertreibt oder zu speziellen Effekten greift, der riskiert im Zweifel sogar hohe Bußgelder und einen Entzug der Betriebserlaubnis.

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Spiegelnde Folierungen sind nicht erlaubt

Zunächst aber einmal die gute Nachricht: Die freie Wahl von Auto und Lack führt in Deutschland erstmal nicht zu einem Bußgeld. Ob rot, grün oder blau ist in diesem Sinne also erstmal egal. Problematisch sind allerdings bestimmte Sonderfälle, bei denen es sich um eine eigenmächtige oder nicht gemeldete Änderung des Äußeren handelt. In diesen Fällen kann der Fahrspaß schnell ziemlich teuer und mit einem Entzug der Betriebserlaubnis enden.

Dazu zählen unter anderem stark spiegelnde Chromlackierungen, wie der ADAC erklärt. Diese können im Straßenverkehr schnell andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder durch die Spiegelung blenden, wenn sie das Sonnenlicht stark zurückwerfen. In solchen Fällen entscheiden Polizei und TÜV einzeln, ob die Wirkung tatsächlich als gefährlich einzustufen ist.

Tiefschwarz, edel - und 135 Euro teuer, wenn Sie erwischt werden

Nicht nur zu starker Glanz, sondern auch das genaue Gegenteil kann zu einem Bußgeld führen: Beim sogenannten Vantablack handelt es sich um ein extrem mattes Schwarz, das Fahrzeuge nahezu unsichtbar macht. Denn: Das ursprünglich für den Weltraum entwickelte Vantablack verschluckt fast jedes Licht.

Damit ist die Farbe im Straßenverkehr ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko und als Lackierung fürs Auto nicht erlaubt. Ganz egal, wie edel es wirken mag: Wer damit umherfährt, riskiert ein dickes Bußgeld. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können hier bis zu 135 Euro sowie Punkte in Flensburg fällig werden.

Diese Designs dürfen nicht aufs Auto drauf

Neben Lacken und Folierungen sind auch bestimmte Farben und Designs untersagt. Fluoreszierende, also selbstleuchtende Oberflächen sind nur für Warnmarkierungen zugelassen und haben am Auto nichts zu suchen, wie der ADAC mahnt. Das gilt auch für Markierungen und Designs, die typisch für Polizei- oder Rettungsfahrzeuge sind. Wer mit solchen Designs Einsatzkräfte täuscht oder behindert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die bis zu einer Freiheitsstrafe reichen können. Ähnliches gilt für verfassungsfeindliche Kennzeichen und Symbole wie das Hakenkreuz oder die Siegrune.

Übrigens: Wer plant, seinem Auto eine schicke neue Lackierung zu verpassen, sollte daran denken, die neue Farbe auch in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dies wird spätestens bei der nächsten Ummeldung kontrolliert. Vergisst man, die Farbe in den Papieren ändern zu lassen, droht ein Verwarnungsgeld.

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