Gelsenkirchen: Einschränkungen auf der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen-Mitte noch bis Dezember 2026

Einschränkungen im Straßennetz bringen Tag für Tag den umliegenden Verkehr an seine Grenzen. Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2026 wurde vom Verkehrsamt eine Meldung zu einer Einschränkung im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen herausgegeben. Hier bei uns auf news.de erfahren Sie alles, was Sie über die aktuell bestehende Verkehrsänderung wissen müssen.

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An Begrenzungen im Straßenverkehr haben sich die meisten Autofahrer in Deutschland schon gewöhnen müssen. Überall wird ausgebaut und erneuert. (Symbolbild) (Foto) Suche
An Begrenzungen im Straßenverkehr haben sich die meisten Autofahrer in Deutschland schon gewöhnen müssen. Überall wird ausgebaut und erneuert. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / kaitanan

Einschränkung des Verkehrs bis 31. Dezember

Zunehmend beeinflussen neben den dauerhaften Baustellen auch punktuelle Maßnahmen den Verkehrsfluss auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen. Ob Reinigungsarbeiten, Events oder andere Ereignisse (z.B. Unfälle und Bergungsmaßnahmen) – sie alle fordern Geduld von den Verkehrsteilnehmern. So zum Beispiel auf der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen / Nordrhein-Westfalen: Hier besteht für den Zeitraum von 01.01.2021, 00:00 Uhr bis 31.12.2026, 23:59 Uhr eine Verkehrsmeldung zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs. In dieser Zeit kann es zu höherem Verkehrsaufkommen und Stockungen kommen. Nicht nur bei schwierigen Verkehrslagen sollte man immer ein wachsames Auge haben, um keine unnötigen Risiken für alle Verkehrsteilnehmer einzugehen.

Die Einzelheiten zur Meldung vom MUNV Nordrhein-Westfalen

Verkehrshinweis: L608, Florastraße - Uferstraße einseitig
Standort: 📍 Gelsenkirchen (PLZ 45881, Gelsenkirchen-Mitte, Schalke), Kurt-Schumacher-Straße, von Florastraße, in Richtung Uferstraße
Zeit: von 01.01.2021, 00:00 Uhr bis 31.12.2026, 23:59 Uhr
Infos: Lkw-Fahrverbot Kurt-Schumacher-Straße in Fahrtrichtung GE-Buer
Beginn: 01.01.2021 00:00, Ende: 31.12.2026 23:59, Ende der Gesamtmaßnahme: 31.12.2026, Änderung Verkehrsführung, Länge: 1.07 km, Max. 50 km/h, Maximale Durchfahrtsbreite: 6.50 m
Für Schwerlasttransport, max. Fahrbahnbreite je Fahrtrichtung, - Richtung Uferstraße = 6.5 m

+++Dieser Text wurde auf der Basis aktueller Informationen des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen MUNV (verkehr.nrw) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.02.2026. Anmerkungen und Rückmeldungen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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