Blitzer in Meerane aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 10.06.2026
Auf den Straßen von Meerane müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Mittwoch, den 10.06.2026 besonders aufpassen, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. An welchen Positionen momentan geblitzt wird und wie hoch die Geldstrafen ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Meerane steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 10.06.2026 die Radarfallen in Meerane, Kreis Zwickau, Sachsen
Vorsicht im 📍 Bereich Industriepark (Postleitzahl 08393 in Waldsachsen): Wie am 10.06.2026 um 13:04 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 10.06.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.06.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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