"Fuß vom Gas" heißt es am 19.05.2024. Auch an diesem Sonntag sollten sich alle Autofahrer in Bonn an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Bonn und was Sie sonst noch beachten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Bonn aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 19.05.2024 die Blitzer in Bonn
Achtung in der Berta-Lungstras-Straße (Postleitzahl 53119 in Stadtbezirk Bonn): Wie am 19.05.2024 um 18:30 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Achtung desweiteren im Bereich Pützchens Chaussee (Postleitzahl 53229 in Niederholtorf): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 19.05.2024, 18:06 Uhr.
(Stand von: 19.05.2024, 19:25 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Mai 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Mai 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de