Blitzer auf der A115 aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 09.06.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Pendler aufgepasst! Wer heute, am 09.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A115 unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern auf der A115 am Dienstag im Überblick.

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Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. (Foto) Suche
Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. Bild: picture alliance / dpa | David Ebener

Derzeit ist auf der A115 an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 09.06.2026, 19:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Streckenverlauf der Autobahn rechnen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 09.06.2026 auf der A115

Achtung in der Region Berlin auf Höhe Nikolassee: Wie am 09.06.2026 um 18:12 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A115. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

(Stand von: 09.06.2026, 19:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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